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Piercing bei Minderjährigen!
Personen unter 18 Jahren gelten in Deutschland als minderjährig. Die Rechte und Pflichten der Minderjährigen werden per Jugendschutzgesetz geregelt.
Jugendliche ab 14 Jahren werden unter Einbeziehung folgender Punkte bei uns gepierct:
Anwesenheit eines Erziehungsberechtigen;
Ausweis /Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten;
Ausweis / Ausweiskopie der zu piercenden Person;
ausgefüllte Einverständniserklärung
Bei Jugendlichen zwischen 16 & 18 Jahren ist es ausreichend, wenn der Jugendliche folgende Dokumente vorweisen kann:
Ausweis /Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten;
Ausweis / Ausweiskopie der zu piercenden Person;
ausgefüllte Einverständniserklärung
Folgende Angaben sind in der Einverständniserklärung zu machen:
Name und Anschrift des Jugendlichen und Elternteils
Geburtsdatum des Jugendlichen und Elternteils
Die Einverständniserklärung ist von beiden zu unterschreiben
Alternativ zum Personalausweis werden folgende Dokumente akzeptiert:
Reisepass, Führerschein, Kinderausweis, Aufenthaltsgenehmigung
Sollten bei einem Minderjährigen beide Elternteile verstorben sein, so müssen alle oben genannten Dokumente von dem gesetzlichen Vormund ausgestellt werden.
Wenn weitere Fragen zu den benötigten Dokumenten auftreten, sollten diese VOR einem Besuch mit uns telefonisch geklärt werden. Um rechtlich einwandfrei Minderjährige piercen zu können, müssen alle Dokumente vorhanden sein.
Einverständniserklärung für das Anbringen eines Piercings bei Minderjährigen
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